Auf Grund der aktuellen Lage im Land bezüglich der Corona Erkrankung gibt es ab sofort ein neues Hygienekonzept in der Hebammenpraxis „Storchenduo“, die alle Besucher der Hebammenpraxis automatisch , mit Betreten der Hebammenpraxis zustimmen. Die Maßnahmen beruhen auf den aktuell geltenden Vorschriften und Empfehlungen des RKI und den Behörden. Jede Person, die sich in der Praxis aufhält ist zur Einhaltung der Maßnahmen verpflichtet. Die jeweiligen Stufen richten sich nach den aktuellen Zahlen, die durch das RKI bekannt gegeben werden.

Maßnahmen, bei Stufe 1 / Basisstufe

  • Allgemeine Hygieneregeln sind einzuhalten ( Abstand 1,5 Meter, Händehygiene, FFP-2 Maske/ OP Maske wenn kein Abstand möglich und bei körpernahen Untersuchungen, Niesetikette, unnötigen Körperkontakt vermeiden, usw. )
  • Bei Krankheitssymptomen die Praxis nicht betreten.
  • Im Flur und wenn der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, besteht für jede Person eine FFP 2- Maskenpflicht.
  • Während eines Termines ist der jeweilige Raum alle 20 Minuten für 5 Minuten zu lüften ( Fenster und Türen auf ).
  • Nach jedem Termin ist das jeweilige Zimmer zwingend 10 Minuten zu lüften. Danach sollte genug Zeit eingeplant werden, damit sich der Raum wieder erärmen kann.
  • Die Kontaktflächen im Vorsorgeraum, Küche, Kursraum, ect. sind nach jeder Benutzung zu desinfizieren. Ebendso ist nach jedem Termin zu lüften.
  • Es finden Einzeltermine und Kurse statt mit dem allgemeinen Hygieneregeln (siehe oben).
  • Personen die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Corona positiv getesteten Personen, im Risikogebiet waren oder die Covid 19 Symptome haben, dürfen die Praxis nicht betreten.

Zusätzliche Maßnahmen bei Stufe 2 / Infektionsstufe ( Hospitalisierungsinzidenz über 12,0 im LK und thüringenweite Belastung der Intensivstationen von 12 % und mehr)

  • FFP2 Maskenpflicht in der gesamten Praxis.
  • Begleitpersonen dürfen die Praxis nicht betreten.
  • Kurse finden unter strengen Hygienerichtlinien statt (eigenes Handtuch für die Gymnastikmatte, FFP2 Pflicht beim Verlassen der Matte).
  • Besondere Maßnahmen für Kurse wie Geburtsvorbereitung und Rückbildung sind bei der Hebamme zu erfragen.

Dieses Konzept bleibt bis zum Widerruf bestehen. Vorversionen verlieren mit dieser Einführung ihre Gültigkeit. Der aktuelle Hygieneplan bleibt davon unberührt.