Die Hebammenpraxis ist eine selbständige außerklinische Einrichtung der Primärversorgung von Schwangeren, Wöchnerinnen und deren Familien. Die medizinische Verantwortung liegt in allen Fällen bei der Hebamme.

Nach §36 Abs.1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind Hebammenpraxen verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene, speziell für die betreffende Einrichtung in einem Hygieneplan festzuhalten.

Die Inhaberin der Hebammenpraxis (Elisabeth Blecks) trägt die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Anforderungen, deren Durchführung und nimmt ihre Verantwortung durch Anleitung und Kontrolle wahr. Ebenso liegt die Sicherung der personellen, materiell-technischen und räumlichen Veraussetzungen in ihrer Verantwortung.

Desweiteren ist die Inhaberin verantwortlich für:

  • Erstellung und Aktualisierung eines Hygieneplanes
  • Überwachung und Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen

Das Hygienekonzept und der Hygieneplan liegen in der Praxis zur Einsicht bereit und werden jährlich , oder bei Bedarf auf Aktualität überprüft und ggf. ergänzt.